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Meine Ausschüsse

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Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Der Europaausschuss nimmt im Deutschen Bundestag eine Sonderstellung ein. Er besitzt das Sonderrecht, dass er als einziges Gremium Stellungsnahmen verabschieden darf, die für die Bundesregierung genauso verbindlich sind wie die Beschlüsse des Bundestages selbst.

Des Weiteren ist der Europaausschuss der Einzigen, in dem nicht Mitglieder des Deutschen Bundestages vertreten sind, sondern auch Mitglieder des Europäischen Parlamentes. Zwar sind diese nicht stimmberechtigt, ermöglichen aber durch ihre Mitarbeit einen direkten Informationsfluss zwischen den beiden Parlamenten. Das ist ein entscheidender Vorteil, da der Ausschuss für die Angelegenheit der Europäische Union der zentrale Ort für europapolitischen Entscheidungen in Bundestag ist.
 

 

 



Ausschuss für Arbeit und Soziales – Lebensfragen, die uns alle berühren


Rente und Arbeit, das sind kurz und knapp die Felder, die der Ausschuss für Arbeit und Soziales bewältigt, die es aber in sich haben. Das Rentensystem steht vor großen Herausforderungen, die Arbeitslosigkeit ist weiterhin viel zu hoch. Sozialsysteme und Arbeitsmarkt müssen dringend stabilisiert aber auch weiter reformiert werden. Kaum etwas bewegt die Bürger so sehr wie diese Bereiche. Umso mehr ist die Arbeit dieses Bundestagsausschusses eine enorme Herausforderung und von größter Bedeutung für die Zukunft unserer Gesellschaft.
 

 

 
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